Die Bayerische Staatsregierung hat die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung überarbeitet – die mögliche Nutzung der Tennisplätze ist dem aktuellen BTV-Stufenplan zu entnehmen, die nachstehenden Hygiene- und Verhaltensregeln sind zu beachten.
Month: Mai 2021
Aktuelle Informationen zum Tennisbetrieb ab dem 28.04.2021
In welcher Form Tennis und Tennistraining ausgeführt werden darf ist dem nachstehenden neuesten Stufenplan zu entnehmen. Wir bitten um Beachtung.