Die Bayerische Staatsregierung hat die 13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erlassen – die mögliche Nutzung der Tennisplätze ist dem aktuellen BTV-Stufenplan zu entnehmen, die Hygiene- und Verhaltensregeln sind zu beachten.
Die Bayerische Staatsregierung hat die 13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erlassen – die mögliche Nutzung der Tennisplätze ist dem aktuellen BTV-Stufenplan zu entnehmen, die Hygiene- und Verhaltensregeln sind zu beachten.