Die Bayerische Staatsregierung hat die 13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erlassen – die mögliche Nutzung der Tennisplätze ist dem aktuellen BTV-Stufenplan zu entnehmen, die Hygiene- und Verhaltensregeln sind zu beachten.
Neuer BTV-Stufenplan
Posted on 08-06-2021 by