Die Bayerische Staatsregierung hat Änderungen der 13. Infektionschutzmaßnahmenverordnung beschlossen, die am 23. August 2021 in Kraft getreten sind. Diese Änderungen wirken sich auch auf den Tennissport aus, von größter Bedeutung ist der neue Inzidenz-Grenzwert von 35 für den Sport. Die entsprechenden Regelungen sind dem nachstehenden BTV- Stufenplan zu entnehmen. Die Vorstandschaft bittet um entsprechende Beachtung.
Änderungen der 13. Infektionschutzmaßnahmenverordnung
Posted on 27-08-2021 by