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Neue Coronaregeln (24.11.2021)

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Leider wurden in der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung die Coronaregeln auch für Sportstätten wiederum verschärft. Wir bitten deshalb folgendes zu beachten:

Es gilt:

Zutritt nur wenn geimpft, genesen und zusätzlich getestet (2G plus)

Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen sowie noch nicht eingeschulte Kinder haben auch bei 2G Plus Zutritt unabhängig von Ihrem Impfstatus. Sie müssen auch nicht gesondert getestet werden. Kinder über 12 Jahren allerdings nur zur eigenen Sportausübung.

Zulässige Tests sind:

  • PCR-Test, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde.
  • PoC-Antigentest, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.
  • Ein unter Aufsicht vorgenommener Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.

Die Selbsttests müssen vor einem Vorstandsmitglied oder einem Beauftragten vorgenommen und dokumentiert werden.

Die Vorstandschaft bittet um Beachtung.

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Neue Regelungen

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Am 3. November 2021 hat das Bayerische Kabinett eine Verschärfung der Corona-Regelungen festgelegt und die „Krankenhausampel“ überarbeitet. Die neuen Regeln sind nachstehendem BTV Stufenplan zu entnehmen. Die Vorstandschaft bittet um entsprechende Beachtung.

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Änderungen der 13. Infektionschutzmaßnahmenverordnung

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Die Bayerische Staatsregierung hat Änderungen der 13. Infektionschutzmaßnahmenverordnung beschlossen, die am 23. August 2021 in Kraft getreten sind. Diese Änderungen wirken sich auch auf den Tennissport aus, von größter Bedeutung ist der neue Inzidenz-Grenzwert von 35 für den Sport. Die entsprechenden Regelungen sind dem nachstehenden BTV- Stufenplan zu entnehmen. Die Vorstandschaft bittet um entsprechende Beachtung.

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Neuer BTV-Stufenplan

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Die Bayerische Staatsregierung hat die 13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erlassen – die mögliche Nutzung der Tennisplätze ist dem aktuellen BTV-Stufenplan zu entnehmen, die Hygiene- und Verhaltensregeln sind zu beachten.

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Neue Nutzungsvereinbarung der Tennisplätze

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Die Bayerische Staatsregierung hat die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung überarbeitet – die mögliche Nutzung der Tennisplätze ist dem aktuellen BTV-Stufenplan zu entnehmen, die nachstehenden Hygiene- und Verhaltensregeln sind zu beachten.

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Tennisplätze im Außenbereich ab sofort geöffnet

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Die Tennisplätze im Außenbereich des TC 1974 Geiselhöring e.V. sind ab sofort geöffnet. Die mögliche Nutzung hängt vom jeweiligen regionalen Inzidenzwert ab und ist dem Aushang auf der Anlage sowie dem nachstehenden BTV-Stufenplan zu entnehmen. Inzidenzunabhängig sind Einzelspiele möglich, Doppel mit Personen aus einem Haushalt plus eine Person, Training mit Personen aus einem Haushalt plus eine Person (maximal fünf Personen; zusätzlich Trainer, wenn er nicht am Sportgeschehen teilnimmt). Ein Körperkontakt hat zu unterbleiben.

Duschen und Umkleideräume bleiben geschlossen, auf der Tennisanlage besteht, mit Ausnahme beim Spielbetrieb, Maskenpflicht. Die nachstehenden Hygiene- und Verhaltensregeln sind einzuhalten. Alle anwesenden Personen auf der Tennisanlage sind verpflichtet sich auf den Formblättern, die im Schaukasten aufliegen, zu registrieren. 

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Tennishalle bleibt weiterhin geschlossen

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Nachdem im Landkreis Straubing-Bogen der 7-Tage-Inzidenzwert über 100 liegt, muss laut der 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung die Tennishalle weiterhin geschlossen bleiben.

Geiselhöring, den 18.03.2021

                                                                          Die Vorstandschaft

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