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Tennishalle ab sofort geschlossen

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Die 8. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde dahingehend geändert, dass auch der Indoor-Sport verboten ist. Wir müssen deshalb unsere 3-Feldtennishalle ab sofort schließen. Wir bitten um entsprechende Beachtung.

Geiselhöring, 13.11.2020

                                                                        Die Vorstandschaft

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Corona aktuell – Tennis mit Einschränkung möglich

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Laut der 8. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist die Ausübung von Individualsport alleine, zu zweit oder mit Angehörigen aus dem eigenen Hausstand erlaubt (§10).

Dies bedeutet für den bayerischen Tennissport bis vorerst 

30. November 2020 konkret folgendes:

1. Tennisanlagen
Grundsätzlich sind Sportanlagen geschlossen. Bereiche, die dem Individualsport dienen, können jedoch geöffnet werden – so zum Beispiel Tennishallen oder Allwetter-Tennisplätze. Die Vereinsgastronomie ist geschlossen, Veranstaltungen jeglicher Art (Turniere, Mannschaftsspiele, Sitzungen, Stammtische, Feierlichkeiten etc.) und Zuschauer sind auf den Tennisanlagen untersagt. Umkleiden und Toiletten können nur unter den bestehenden Hygieneschutz-Vorschriften genutzt werden.

2. Trainings- und Spielbetrieb
Es darf zu zweit (Einzel) oder mit Personen aus einem Hausstand auf einem Tennisplatz gespielt werden. Einzeltraining (ein Trainer und ein Schüler) ist erlaubt. Gruppentraining ist nicht erlaubt, ebensowenig die Aufteilung eines Tennisplatzes (z.B. beim Kleinfeldtraining) in mehrere Plätze, um dort gleichzeitig mehrere Kinder zu trainieren. Diese Regelungen gelten auch für ganzjährig bespielbare Allwetterplätze im Freien.

3. Winterrunde
Im November sind bayernweit mehr als 1.250 Begegnungen der BTV-Winterrunde 2020/21 geplant. Diese Begegnungen entfallen und werden von den jeweiligen Verantwortlichen der Winterrunden im Zeitfenster Januar bis April 2021 neu angesetzt. Wir bitten daher die Vereinsverantwortlichen und Mannschaftsführer von selbstständigen Verlegungen der November-Begegnungen unbedingt abzusehen. Die Veröffentlichung der Neu-Terminierung der November-Begegnungen erfolgt nicht vor Mitte Dezember 2020.

Geiselhöring, 31.10.2020               

                                                              Die Vorstandschaft

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Speiseder/Eichinger gewinnen Sepp-Singer Gedächtnisturnier

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Bei bestem Tenniswetter wurde am vergangenen Samstag auf der Anlage des Tennisclubs Geiselhöring das 6.Sepp-Singer-Gedächtnisturnier ausgetragen. Turnierleiter Stefan Singer freute sich darüber, dass insgesamt zwölf Doppel-Teams der benachbarten Tennisvereine aus Laberweinting, Sallach und Geiselhöring teilnahmen und um den Wanderpokal kämpften. Gerade in diesem Jahr, in dem der Wettspielbetrieb stark eingeschränkt war, bot das Turnier zum Abschluss der Freiluftsaison noch einmal die Möglichkeit, sich in freundschaftlicher Atmosphäre im Wettkampf zu messen.

Nach spannenden Gruppenspielen kam es im Halbfinale zu zwei vereinsinternen Duellen. Joe Speiseder/Johannes Eichinger vom SV Sallach behielten dabei im ersten Match gegen Thomas Wellenhofer/Thomas Speiseder die Oberhand und zogen ins Finale ein. Dort trafen sie auf Josef und Stefan Singer, die in der Geiselhöringer Begegnung Sepp Aichner/Sepp Fries bezwingen konnten. Im Endspiel merkte man allen Spielern an, dass sie bereits das fünfte Match bei großer Hitze zu absolvieren hatten. Nach hartem Kampf setzten sich am Ende Joe Speiseder/Johannes Eichinger verdient durch und konnten die sechste Ausgabe des Sepp-Singer-Gedächtnisturniers gewinnen.

Sepp Aichner, 1.Vorsitzender des TC Geiselhöring, und Turnierleiter Stefan Singer zeigten sich sehr erfreut über den Zusammenhalt der Vereine im Labertal und das große Interesse an dem Turnier. Am Ende überreichten sie den Wanderpokal an das Sieger-Doppel Joe Speiseder/Johannes Eichinger und übergaben den Staffelstab für die Ausführung der nächsten Ausgabe des Turniers im Jahr 2021 an den SV Sallach.

Gedächtnisturnier 2020 Gruppenfoto Sieger.jpg

Bildunterschrift: Die Turniersieger Joe Speiseder (4. v. l.) und Johannes Eichinger (3. v. l.) mit den Zweit- und Drittplatzierten sowie Turnierleiter Stefan Singer (2. v. r.) und 1.Vorsitzenden Sepp Aichner (2. v. l.)

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Hygiene- und Verhaltensregeln für die Tennisplätze und die Tennishalle während der Covid-19-Pandemie (Stand 17.08.2020)

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Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln

  •  Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen im In- und Outdoorbereich.
  • Jeglicher Körperkontakt (z. B. Begrüßung, Verabschiedung, etc.) ist untersagt. 
  • Mitglieder, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.
  • Vor und nach dem Training (z. B. Eingangsbereiche, Umkleideräume, WC-Anlagen, Abholung und Rückgabe von Sportgeräten etc.) gilt eine Maskenpflicht – sowohl im Indoor- als auch im Outdoor-Bereich. 
  • In unseren sanitären Einrichtungen stehen ausreichend Seife und Einmalhandtücher zur Verfügung. Nach Nutzung der Sanitäranlage ist diese direkt vom Nutzer zu reinigen. Außerdem werden die sanitären Einrichtungen mind. einmal täglich gereinigt. 
  • Die Tennishalle ist bei Nutzung alle 60 Minuten so zu lüften, dass ein vollständiger Frischluftaustausch stattfinden kann. Dazu werden alle vorhandenen Fenster geöffnet. 
  • Die Trainingsgruppen bestehen immer aus einem festen Teilnehmerkreis. Die Teilnehmerzahl und die Teilnehmerdaten sind zu erfassen.  
  • Die Trainingsgruppen beschränken sich pro Tennisplatz auf max. 5 Personen
  • Auf einem Hallenplatz darf nur jeweils eine Trainingsgruppe trainieren 
  • Fahrgemeinschaften sind möglich, sollten Personen nicht nur des eigenen Hausstandes mitfahren ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
  • Während der Trainings- und Sporteinheiten (inkl. bei Wettkämpfen) sind Zuschauer untersagt, Betreuer können an den Spieltagen die Tennisanlagen betreten. Im Bereich bis zur U12 ist unter Einhaltung der Hygieneregeln auch die Anwesenheit der Eltern gestattet.
  • Verpflegung sowie Getränke werden von den Mitgliedern selbst mitgebracht und auch selbstständig entsorgt. 

Maßnahmen vor Betreten der Sportanlage 

  • Mitgliedern, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.
  • Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten.
  • Eine Nichteinhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern ist nur den Personen gestattet, die generell nicht den allgemeinen Kontaktbeschränkungen unterzuordnen sind (z. B. Ehepaare).
  • Bei Betreten der Sportanlage gilt eine Maskenpflicht auf dem gesamten Sportgelände

Zusätzliche Maßnahmen im Outdoorsport 

  • Sämtliche Trainierende sind vom Trainer bzw. Übungsleiter zu erfassen, um im Falle einer Infektion eine Kontaktpersonenermittlung sicherstellen zu können. Aus diesem Grunde sind die Trainingsgruppen auch immer gleich zu halten. 
  • Die Ausübung des Sports erfolgt grundsätzlich kontaktlos und unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern. 
  • Umkleideräume können unter Einhaltung des Mindestabstands (1,5 m) benutzt werden. Die gleichzeitige Anwesenheit bei den Umkleideräumen der Herren wird auf 4 Personen beschränkt, bei den Damen auf 3 Personen. In den Umkleideräumen besteht Maskenpflicht.
  • Die Duschen bei den Herren können gleichzeitig von zwei Personen mit entsprechendem Abstand benutzt werden, die Duschen bei den Damen können nur von jeweils einer Person benutzt werden, die Fenster in den Duschräumen sind ständig gekippt zu halten.
  • WC`s stehen ausreichend zur Verfügung. 
  • Zur Verletzungsprophylaxe ist die Intensität der Sporteinheit an die Gegebenheiten (längere Trainingspause der Teilnehmenden) anzupassen.
  • Nach Abschluss der Trainingseinheit erfolgt die unmittelbare Abreise der Mitglieder.

Zusätzliche Maßnahmen im Indoorsport 

  • Die Trainingsdauer wird pro Gruppe auf max. 120 Minuten beschränkt. 
  • Zwischen den Trainingsgruppen (i.d.R. während der Pause) ist mind. 15 Minuten vollumfänglich zu lüften, um einen vollständigen Luftaustausch gewährleisten zu können. 
  • Vor und nach dem Training gilt eine Maskenpflicht auf dem gesamten Sportgelände (speziell auch im Indoorbereich). 
  • Umkleideräume, Duschen und WC`s sh. Ausführungen unter Outdoorsport. 
  • Zur Verletzungsprophylaxe ist die Intensität der Sporteinheit an die Gegebenheiten (längere Trainingspause der Teilnehmenden) anzupassen.
  • Nach Abschluss der Trainingseinheit erfolgt die unmittelbare Abreise der Mitglieder.

Zusätzliche Maßnahmen im Wettkampfbetrieb

  • Wettkämpfe werden nur im Freien und kontaktlos ausgetragen.
  • Außerhalb des Wettkampfs, insbesondere beim Durchqueren von Eingangsbereichen, bei der Entnahme und dem Zurückstellen von Sportgeräten sowie bei der Nutzung der Umkleideräume und der WC-Anlagen, besteht eine Maskenpflicht.
  • Wettkämpfe werden ausnahmslos ohne Zuschauer ausgetragen. 

Geiselhöring, 17.08.2020

                                                                                          Die Vorstandschaft

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Öffnung der Tennisplätze

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Nach den jüngst beschlossenen Erleichterungen bei den Infektionsschutzmaßnahmen werden am kommenden Montag, den 11.Mai, die Freiplätze des Tennisclubs Geiselhöring wieder geöffnet. Nach den gesetzlichen Vorgaben dürfen sich dann maximal fünf Personen auf einem Platz aufhalten, die jedoch einen Abstand von mindestens 1,50 m zueinander einhalten sollen. Die Tennishalle und die Umkleideräume bleiben weiterhin geschlossen und dürfen nicht genutzt werden. Spieler, Trainer und Betreuer sind angehalten, die auf der Tennisanlage ausgehängten Hygiene- und Verhaltensregeln zu beachten.Es laufen bereits die Vorbereitungen, um auch das Kindertraining so bald wie möglich wieder aufnehmen zu können. Offizielle Wettkämpfe und Meisterschaftsspiele sind jedoch weiterhin nicht zulässig. 

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Tennishalle des TCG wegen Corona-Pandemie geschlossen

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Die Bayerische Staatsregierung hat aufgrund der Corona-Pandemie den Katastrophenfall für ganz Bayern ausgerufen. Unter anderem wurde beschlossen den Betrieb von Sporthallen zu untersagen. Aus diesem Grund müssen wir unsere Tennishalle ab 17. März bis vorerst 19. April 2020 schließen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

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Schnupper-Tennis beim Kinder-Ferienprogramm

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Am vergangenen Wochenende fand auf der Anlage des Tennisclubs Geiselhöring ein Schnupper-Tenniskurs für Kinder statt. Im Rahmen des Ferienprogramms der Stadt Geiselhöring konnten hier 20 Kinder im Alter zwischen sechs und zehn Jahren einen ersten Einblick in das Spiel mit der gelben Filzkugel erhalten. Vom Tennisclub wurden dazu alle erforderlichen Materialien, so auch die Schläger, zur Verfügung gestellt. Geleitet wurde der Kurs von Trainer Arpi Csizmarik, dem ein Betreuer-Team der Geiselhöringer Herren-Mannschaft zur Seite stand.

Die Kinder wurden anfangs behutsam durch verschiedene Geschicklichkeits- und Koordinationsübungen an die Bewegungsabläufe des eigentlichen Tennisspiels herangeführt. Da beim Tennis fast alle Körperbereiche beansprucht werden, kommt insbesondere der Koordination zwischen Armen und Beinen mit einem guten Auge für den Flug des Balles dabei besondere Bedeutung zu.

Als die Kinder sich mit Bällen und Tennisschlägern vertraut gemacht hatten, wurden die ersten richtigen Schläge, Vorhand und Rückhand, ausprobiert. Manche Teilnehmer konnten dabei bereits nach wenigen Versuchen den Ball kontrolliert über das Netz ins gegenüber liegende Feld spielen. Insbesondere Kinder mit Erfahrung in anderen Ballsportarten entwickelten relativ schnell ein gutes Ballgefühl. Durch die für die verschiedenen Altersgruppen geeigneten Übungen konnten die Trainer und Betreuer aber allen Teilnehmern erste Erfolgserlebnisse bescheren.

Allzu schnell waren die Schnupperstunden wieder vorüber und die Kinder fanden es schade, dass nicht noch länger gespielt werden konnte. Wegen des großen Interesses bietet der TC Geiselhöring deshalb ein weiteres Schnuppertraining für die Kinder an. Erst dann kann man richtig einschätzen, ob man sich für den Tennissport begeistern kann. Vielleicht kann man demnächst ja den einen oder anderen Tennisstar auf der Tennisanlage in Geiselhöring bewundern.

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Foto: Die Teilnehmer und Betreuer des Tenniskurses mit Trainer Arpi Csizmarik (hinten links).

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